Das hängt von der jeweiligen Versorgungszusage des Unternehmens sowie dem gewählten Durchführungsweg ab. Danach richtet sich, ob und in welcher Höhe im Todesfall vor Vertragsende Leistungen an Hinterbliebene ausgezahlt werden.
Hinterbliebene können dabei folgende Personen sein: Witwen/Witwer, Kinder (für die noch Kindergeld gezahlt wird), frühere Ehepartner sowie Lebensgefährtinnen/ Lebengefährten.










