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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
 
Häufige Fragen – Unsere Antworten
 
Hier finden Sie Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Alterversorgung.
1. Wer erhält die Leistungen, falls ich als Arbeitnehmer vor Renteneintritt versterben sollte?
Das hängt von der jeweiligen Versorgungszusage des Unternehmens sowie dem gewählten Durchführungsweg ab. Danach richtet sich, ob und in welcher Höhe im Todesfall vor Vertragsende Leistungen an Hinterbliebene ausgezahlt werden.

Hinterbliebene können dabei folgende Personen sein: Witwen/Witwer, Kinder (für die noch Kindergeld gezahlt wird), frühere Ehepartner sowie Lebensgefährtinnen/ Lebengefährten.
2. Ist Swiss Life in Deutschland Mitglied in einem Sicherungsfonds?
Swiss Life in Deutschland ist Mitglied im Sicherungsfonds Protektor, den die deutschen Lebensversicherer gegründet haben.
3. Kann ich als Arbeitnehmer meine betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeberwechsel übertragen?
Der Gesetzgeber hat für Pensionszusagen nach dem 31.12.2004 ein Recht auf Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber vorgesehen. Dies gilt jedoch nur für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

Ein Übertragungsabkommen regelt die Mitnahme von Versorgungsanwartschaften, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechselt. Sofern die Versicherungsunternehmen von altem und neuem Arbeitgeber diesem Abkommen beigetreten sind, ist die Mitnahme und Fortführung der betrieblichen Altersversorgung in der Regel problemlos möglich.
4. Kann ich meine Betriebsrente durch eigene Beiträge aufstocken?
Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Entgeltumwandlung zu sparen. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung besteht.
5. Kann ich als Arbeitnehmer während der Elternzeit weiterhin Beiträge für meine betriebliche Altersversorgung einzahlen, obwohl ich in dem Zeitraum kein laufendes Gehalt beziehe?
6. Was versteht man unter einer Entgeltumwandlung bzw. Gehaltsumwandlung?
7. Was versteht man unter einer nachgelagerten Versteuerung?
8. Was versteht man unter Unverfallbarkeit?
9. Welcher Unterschied besteht zwischen einem Versicherungsnehmer und einer versicherten Person?
10. Ich habe Fragen zu meiner Rentenbezugs-mitteilung. Wo finde ich Antworten?
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