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Versorgung für Führungskräfte
 
Hohe Leistungen für hohe Ansprüche.
 
Führungskräfte haben einen erhöhten Versorgungsbedarf. Sind sie Inhaber und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, erwerben sie in der Regel keinen oder nur einen geringen Anspruch auf eine gesetzliche Rente.
Selbst bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung nur den Gehaltsteil, der die Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro jährlich (Stand 2010) nicht übersteigt. Als Arbeitgeber sollten Sie daher für das Alter vorsorgen – für sich selbst und Ihre führenden Mitarbeiter.
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Swiss Life GGF PensionPlan
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Mit Swiss Life GGF PensionPlan bieten wir eine ganzheitliche Lösung für die Alters-versorgung von Führungskräften. Experten beraten Sie von der Einrichtung über die Versorgungsanalyse bis zur Rente.