Selbst bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung nur den Gehaltsteil, der die Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 Euro jährlich (Stand 2010) nicht übersteigt. Als Arbeitgeber sollten Sie daher für das Alter vorsorgen – für sich selbst und Ihre führenden Mitarbeiter.