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Die Swiss Life Pensionsfonds AG
 
Pensionszusagen lohnsteuerfrei übertragen.
 
Nur der Pensionsfonds bietet die Möglichkeit, Pensionszusagen lohnsteuerfrei zu übertragen (nach § 3 Nr. 66 EStG). Die Anwartschaften, die ein Mitarbeiter bereits erworben hat (past service), finanzieren Sie per Einmalbeitrag an die Swiss Life Pensionsfonds AG.
Zukünftige Anwartschaften (future service) finanzieren Sie mit Hilfe laufender Beiträge. Es empfiehlt sich eine Finanzierung über die Swiss Life Unterstützungskasse e.V. Hier ist die Höhe der Beiträge nicht begrenzt, wie es bei einer direkten Finanzierung über den Pensionsfonds der Fall wäre.

Ihre Mitarbeiter können weiterhin im Rahmen der geförderten Beiträge per Entgeltumwandlung vorsorgen (nach § 3 Nr. 63 EStG). Die Höhe der steuerlich geförderten Beiträge wird nicht durch Ihre Arbeitgeberbeiträge reduziert.
 
 
 
 
Swiss Life - Übertragung von Pensionszusagen
 
 
Ihre Vorteile
* Der Pensionsfonds steht jedem Unternehmen unabhängig von der Branche offen
* Pensionszusagen übertragen Sie lohnsteuerfrei auf den Pensionsfonds
* Die nach § 6a EStG gebildete Pensionsrückstellung für die Direktzusage lösen Sie nach der Übertragung auf
* Sie können den Einmalbeitrag in Höhe der aufgelösten Pensionsrückstellung als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Einen höheren Betrag verteilen Sie auf die Betriebsausgaben der folgenden zehn Jahre.
 
Um den Einmalbeitrag zu kalkulieren, wählen Sie zwischen drei verschiedenen Ansätzen: dem sicherheits-, wachstums- oder renditeorientierten Ansatz.
 
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