Zukünftige Anwartschaften (future service) finanzieren Sie mit Hilfe laufender Beiträge. Es empfiehlt sich eine Finanzierung über die Swiss Life Unterstützungskasse e.V. Hier ist die Höhe der Beiträge nicht begrenzt, wie es bei einer direkten Finanzierung über den Pensionsfonds der Fall wäre.
Ihre Mitarbeiter können weiterhin im Rahmen der geförderten Beiträge per Entgeltumwandlung vorsorgen (nach § 3 Nr. 63 EStG). Die Höhe der steuerlich geförderten Beiträge wird nicht durch Ihre Arbeitgeberbeiträge reduziert.











