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Unternehmensliquidation: Pensionszusagen übertragen
 
Wenn Sie Ihr Unternehmen auflösen möchten.
 
Sie möchten Ihr Unternehmen auflösen. Weil Sie beispielsweise in Ruhestand gehen möchten und keinen Nachfolger haben oder Ihre Branche Ihnen keine Zukunft bietet.
Oft lässt sich ein Unternehmen nicht liquidieren, weil noch Pensionsverpflichtungen gegenüber aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern oder den Inhabern selbst bestehen. Schließen Sie daher eine Liquidationsversicherung ab – und übertragen Sie Ihre Pensionszusagen auf Swiss Life.
Ihre Vorteile
* Swiss Life übernimmt die Pensionszusagen gegen Zahlung eines Einmalbeitrags
* Der Einmalbeitrag gilt in voller Höhe als Betriebsausgabe
* Sie können Ihr Unternehmen nach der Übertragung liquidieren
* Die berechtigten Personen müssen der Übertragung nicht gesondert zustimmen
* Swiss Life zahlt die Renten direkt an die Berechtigten aus
 
Rundum-Betreuung
Swiss Life unterstützt Sie während des gesamten Ablaufs – vom Vertragsvorschlag bis hin zur Rentenverwaltung.

Nach Vorlage des Liquidationsbeschlusses: Swiss Life macht Ihnen einen detaillierten Vorschlag, wie Sie Ihre Pensionszusagen übertragen können. Dieser Vorschlag enthält rechtliche Hinweise sowie individuelle Berechnungen.

Nach Eingang des Liquidationsantrags: Swiss Life erstellt eine Neufassung der Pensionszusagen und unterbreitet Ihnen einen Übernahmevertrag.

Nach Vertragsabschluss: Die Swiss Life Tochter SLPM übernimmt die Rentenverwaltung und zahlt die Leistungen direkt an die Berechtigten aus. Für die Rentenverwaltung zahlen Sie pro Person einen einmaligen Betrag von 1.800 Euro, bei einer größeren Personengruppe wird der Betrag individuell berechnet.

Fordern Sie detaillierte Informationen an und erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen reibungslos liquidieren und Ihre Pensionszusagen auf Swiss Life übertragen können.
 
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