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Entgeltumwandlung
 
Ein Recht für Ihre Mitarbeiter – eine Chance für Ihr Unternehmen.
 
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Dieses Recht auf Entgeltumwandlung muss kein Nachteil für Ihr Unternehmen sein.
Im Gegenteil: Sie können Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen binden und Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Als Arbeitgeber können Sie zudem bestimmen, auf welche Weise die Entgeltumwandlung erfolgt. Swiss Life berät Sie dabei als kompetenter Partner.

Die betriebliche Altersversorgung bietet fünf verschiedene Durchführungswege. Zwei dieser Wege eignen sich besonders für die Entgeltumwandlung: die Direktversicherung sowie die Pensionskasse.
 
 
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Swiss Life Direktversicherung
Swiss Life Direktversicherung
 
Die Swiss Life Direktversicherung ist eine spezielle Form der Rentenversicherung, mit der Ihre Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts abgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln können.
 
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Swiss Life Pensionskasse
Swiss Life Pensionskasse
 
Die Swiss Life Pensionskasse AG ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Die staatliche Versicherungsaufsicht garantiert Ihren Mitarbeitern eine hohe Sicherheit.
 
 
 
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Betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte
Betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte
 
Führungskräfte sollten – zusätzlich zur Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse – weitergehende Maßnahmen treffen, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten.
 
Entgeltumwandlung
 
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