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Arbeitgeberfinanzierte Versorgung
 
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter                        beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung.
 
Dass Ihre Mitarbeiter einen Teil des Gehalts für die betriebliche Altersversorgung aufwenden können, ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch Sie als Arbeitgeber können mehr tun: Mit zusätzlichen Beiträgen verbessern Sie die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter. Davon profitiert auch Ihr Unternehmen, das qualifizierte Fachkräfte langfristig an sich binden kann.
Wir empfehlen, eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung mit Hilfe der Unterstützungskasse oder der Pensionszusage durchzuführen. Dies hat den Vorteil, dass Ihre Mitarbeiter die klassischen Durchführungswege Direktversicherung oder Pensionskasse für eine Entgeltumwandlung nutzen können.
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Swiss Life Unterstützungskasse
Swiss Life Unterstützungskasse
 
Führen Sie die betriebliche Alters-versorgung Ihrer Mitarbeiter mit Hilfe der Swiss Life Unterstützungskasse durch. Sie übernimmt bei Bedarf die gesamte Rentenverwaltung.
 
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Pensionszusage
Pensionszusage
 
Nutzen Sie die Pensionszusage für Ihre arbeitgeberfinanzierte Versorgung. Die Pensionszusage wird mit Hilfe einer Rückdeckungsversicherung abgesichert.
 
Arbeitgeberfinanzierte Versorgung
 
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