Diese Regelung verstößt nach Ansicht der EU-Richter gegen das Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Zudem schrecke die Rückzahlungspflicht viele Arbeitnehmer ab, die im Rentenalter ins europäische Ausland ziehen wollten.
Der EuGH entschied in zwei weiteren Punkten einer Klage der Europäischen Kommission gegen die derzeitigen Bestimmungen der Riester-Rente. Danach sei es ebenfalls nicht mit europäischem Recht vereinbar, dass EU-Bürger, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, keine Riester-Förderung erhalten. Die meisten dieser Grenzgänger zahlen in ihrem Wohnland Steuern und können derzeit keine staatlich geförderte Riester-Rente abschließen.
Die Richter des EuGH haben schließlich die Regelungen für die Riester-Förderung von Bausparverträgen, das sogenannte „Wohn-Riester“, bemängelt. Gefördert wird nach den aktuellen Bestimmungen nur der Kauf einer Wohnung in Deutschland, nicht aber in einem anderen EU-Land. Dies ist nach Ansicht des Gerichts eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, da Arbeitnehmer ohne deutschen Pass häufiger an einem Immobilienerwerb im Ausland interessiert seien.
Die Regelungen der Riester-Rente müssen jetzt auf Grundlage des Urteils geändert werden. Die Bundesregierung will die EU-Vorgaben laut Angaben von Nachrichtenagenturen „möglichst zeitnah“ umsetzen.
Nähere Informationen zur staatlich geförderten Riester-Rente finden Sie in unserem Thema des Monats „Die Riester-Rente“.











