Die Beteiligten, besonders die Tarifvertragsparteien, haben jetzt Planungssicherheit, um den mit der Rentenreform 2002 eingeleiteten Auf- und Ausbau einer kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge weiter voranzutreiben. Viele der über 400 bestehenden Tarifverträge zur Entgeltumwandlung laufen wegen der ursprünglich vorgesehenen Befristung der Sozialversicherungsfreiheit nur bis Ende 2008. Nun ist der Weg frei, Tarifverträge zur Altersvorsorge mit einer Laufzeit über das Jahr 2008 hinaus zu schließen.