Bernd Klemm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leiter des Bereichs Betriebliche Altersversorgung und Partner der internationalen Anwaltskanzlei Lovells LLP in Deutschland, nahm in seinem Vortrag nicht nur "Aktuelle Rechtsentwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung" unter die Lupe. Tipps und Trends rund um die bAV rundeten inhaltlich die sechste Veranstaltung der Reihe "Münchner Fachforum Betriebliche Versorgung" am Montag, den 10.09.2007, im Münchner Palais Leopold ab.
Den rund 100 Gästen präsentierte der Referent aktuelle Trends in der betrieblichen Altersversorgung: z.B. das Outsourcing von Pensionsverbindlichkeiten. Bei der Ausgliederung von diesen im laufenden Anstellungsverhältnis zeigte Klemm als mögliche Lösung ein Kombinationsmodell aus Pensionsfonds für den "past service" und rückgedeckter Unterstützungskasse für den "future service" auf. Denkbar seien auch sogenannte Treuhandkonstruktionen mittels eines "contractual trust arrangements" (CTA).
Nicht außen vor ließ Klemm die aktuelle Rechtsprechung und Vorhaben des Gesetzgebers.
Das Urteil des LAG München zur Unzulässigkeit von gezillmerten Versicherungsverträgen gab viel Anlass zur Diskussion mit dem Publikum. Neben einer Aufklärung über die Konsequenzen von gezillmerten Versicherungsverträgen empfahl der Arbeitsrechtler auch das Anbieten eines ungezillmerten Tarifes durch den Arbeitgeber sowie eine Dokumentation hierüber.











