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Rechengrößen in der Sozialversicherung 2010
 
Aktuelle Werte und wichtige Änderungen
 
Seit Jahresbeginn 2010 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Einen Überblick über die aktuellen Werte und wichtige Änderungen im Bereich der Sozial- und Rentenversicherung sowie Arbeitsmarktpolitik finden Sie hier.
Änderungen in 2010
 
 
Rechengrößen in der Sozialversicherung

Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt unverändert 19,9 % zur allgemeinen Rentenversicherung sowie 26,4 % zur knappschaftlichen Rentenversicherung.

Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz beträgt seit Jahresbeginn 3,9 % (2009: 4,4 %).

Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung

Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt unverändert 79,60 Euro.

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2010 im Überblick:
Sozialversicherungsrechengröße West Ost
Im Monat
(EUR)
Im Jahr
(EUR)
Im Monat
(EUR)
Im Jahr
(EUR)
Beitragsbemessungsgrenze (Allgemeine Rentenversicherung) 5.500 66.000 4.650 55.800
Beitragsbemessungsgrenze (Knappschaftliche Rentenversicherung) 6.800 81.600 5.700 68.400
Beitragsbemessungsgrenze (Arbeitslosenversicherung) 5.500 66.000 4.650 55.800
Versicherungspflichtgrenze (Kranken-
und Pflegeversicherung)
4.162,50 49.950 4.162,50 49.950
Beitragsbemessungsgrenze (Kranken-
und Pflegeversicherung)
3.750 45.000 3.750 45.000
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2.555 30.660 2.170 26.040
Vorläufiges Jahresdurchschnittsentgelt
in der gesetzlichen Rentenversicherung
32.003
 
Hier finden Sie eine detaillierte Tabelle der aktuellen Rechengrößen.
Wichtige Änderungen im Jahr 2010
1. Sozial- und Rentenversicherung
Melde- und Beitragsnachweise der Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse führt die Krankenkassenbeiträge direkt an den Gesundheitsfonds ab. Damit die Krankenkassen weiterhin Nachweise über das Einkommen der Versicherten erhalten, gibt es zukünftig einen automatisierten monatlichen Melde- und Beitragsnachweis an die jeweilige Krankenkasse.

Richtlinie für Entgeltbescheinigungen
Zum Jahresbeginn ist eine Richtlinie für Entgeltbescheinigungen in Kraft getreten. Diese Richtlinie legt einen einheitlichen Mindeststandard fest, den jede Entgeltbescheinigung erfüllen muss. Ein einheitlicher Aufbau und standardisierte Begriffe in den Abrechnungen sollen die Lesbarkeit verbessern und Arbeitsabläufe bei den Arbeitgebern vereinfachen.

Elektronisches Entgeltnachweisverfahren (ELENA)
Zum 01.01.2010 startete das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA), mit dem Arbeitgeber Verdienstnachweise ihrer Beschäftigten an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Ab 2012 soll das elektronische Verfahren Bescheinigungen in Papierform an die Bundesagentur für Arbeit sowie Nachweise nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie für Wohngeldanträge ersetzen. Bis 2012 werden die Bescheinigungen wie bisher in Papierform ausgestellt. Informationen zu ELENA finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der Internetseite www.das-elena-verfahren.de.
2. Arbeitsmarktpolitik
Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert
Arbeitgeber können seit Jahresbeginn Kurzarbeitergeld für bis zu 18 Monate beantragen. Die Verlängerung auf einen Zeitraum von 18 Monaten gilt für Betriebe, die im Jahr 2010 mit Kurzarbeit beginnen. Für Betriebe, die bereits im Jahr 2009 Kurzarbeit beantragt haben, kann Kurzarbeitergeld für maximal 24 Monate ausgezahlt werden.

Pauschalierte Nettoentgelte zur Berechnung des Kurzarbeitergelds
Das Kurzarbeitergeld beträgt für kinderlose Arbeitnehmer 60 %, für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 % der sogenannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat. Die Nettoentgeltdifferenz ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll- und dem Ist-Entgelt. Hierbei ist das Soll-Entgelt das bisherige Gehalt bei voller Arbeitszeit. Das Ist-Entgelt ist das durch den Arbeitsausfall verringerte Gehalt.

Weitere Änderungen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums.

Quelle: Angaben des BMAS