Die Expertin Anne Risthaus wird am 25. Januar 2010 einen Vortrag zu dem Thema „Sonderausgabenabzug beim GGF – Neuerungen durch das Bürgerentlastungsgesetz“ halten.
Die Diplom-Finanzwirtin Anne Risthaus arbeitet seit 1994 im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Ertragsteuer. Sie hat das Altersvermögensgesetz und das Alterseinkünftegesetz im Gesetzgebungsverfahren sowie bei der Umsetzung durch die Finanzverwaltung begleitet. Risthaus hat viele Seminare zum Ertragsteuerrecht gehalten und zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften und Büchern veröffentlicht.
Die Veranstaltung beginnt um 17.00 Uhr im Palais Leopold (Leopoldstraße 8–10, 80802 München). Einlass ist ab 16.15 Uhr.
Mit einem kleinen Imbiss und der Gelegenheit zu persönlichen Gesprächen mit der Expertin wird die Veranstaltung gegen 18.30 Uhr enden.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist bis zum 21. Januar über die Internetseite der Schweizer Leben PensionsManagement GmbH (SLPM) möglich.










