Oft empfiehlt es sich für den Gründer einer Kapitalgesellschaft, frühzeitig eine Direktversicherung abzuschließen. „Damit legt der Gründer einen ersten Baustein für seine betriebliche Versorgung. Gleichzeitig sollte er sich gegen die elementaren Risiken Tod und Berufsunfähigkeit absichern. Nach einer üblichen Wartezeit von fünf Jahren kann sich der Unternehmer dann eine Pensionszusage erteilen“, so Nela Widmayer.
Welcher Durchführungsweg für die bAV gewählt wird, hängt von der individuellen Situation des Unternehmers und seiner Firma ab. Möchte der GGF seine Beiträge flexibel gestalten und beispielsweise vom Gewinn des jeweiligen Geschäftsjahrs abhängig machen, bietet sich eine rückgedeckte Pensionszusage an.
Die zugehörige Rückdeckungsversicherung lässt sich bei Bedarf beleihen oder teilweise auflösen, um Kapital an das Unternehmen zurückzuführen.