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Betriebliche Altersversorgung             für Existenzgründer
 
Expertin von Swiss Life gibt Tipps
 
Wer ein Unternehmen gründet, sollte sich auch mit dem Thema Altersvorsorge und Risikoabsicherung beschäftigen. Ist die Rechtsform eine Kapitalgesellschaft, kann der Unternehmer die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nutzen. Nela Widmayer, Expertin für die bAV bei Swiss Life in Deutschland, gibt praktische Hinweise für Gründer.

Bei einer Kapitalgesellschaft sind die Existenzgründer meist beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF). „Als Gesellschafter sind sie mehrheitlich am Unternehmen beteiligt, haben aber einen Dienstvertrag und gelten damit steuerrechtlich als Arbeitnehmer“, erklärt Nela Widmayer, Expertin für die betriebliche Altersversorgung bei Swiss Life.

Damit habe er wie jeder andere Arbeitnehmer das Recht, eine betriebliche Versorgung abzuschließen.
Direktversicherung frühzeitig abschließen
Oft empfiehlt es sich für den Gründer einer Kapitalgesellschaft, frühzeitig eine Direktversicherung abzuschließen. „Damit legt der Gründer einen ersten Baustein für seine betriebliche Versorgung. Gleichzeitig sollte er sich gegen die elementaren Risiken Tod und Berufsunfähigkeit absichern. Nach einer üblichen Wartezeit von fünf Jahren kann sich der Unternehmer dann eine Pensionszusage erteilen“, so Nela Widmayer.

Welcher Durchführungsweg für die bAV gewählt wird, hängt von der individuellen Situation des Unternehmers und seiner Firma ab. Möchte der GGF seine Beiträge flexibel gestalten und beispielsweise vom Gewinn des jeweiligen Geschäftsjahrs abhängig machen, bietet sich eine rückgedeckte Pensionszusage an.

Die zugehörige Rückdeckungsversicherung lässt sich bei Bedarf beleihen oder teilweise auflösen, um Kapital an das Unternehmen zurückzuführen.
Regelmäßige Kontrolle ist Pflicht
Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sollte seine Pensionszusage unbedingt regelmäßig kontrollieren. „Die aktuelle Finanzierung der Zusage sollte man daraufhin überprüfen, ob die erzielten Überschüsse aus einer Rückdeckungsversicherung tatsächlich so hoch sind, wie man es bei Einrichtung der Pensionszusage angenommen hatte“, nennt die Expertin von Swiss Life ein Beispiel. Denn es komme häufig vor, dass Unternehmer eine Versorgung einrichten und sich dann längere Zeit nicht mehr darum kümmern würden.
 
Die Expertin
Nela Widmayer
 
Nela Widmayer ist Expertin für die betriebliche Altersversorgung bei Swiss Life in Deutschland.
 
bAV für Existenzgründer