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Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz

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Das Produkt

Wie schützen Sie im Ernstfall Ihr Vermögen? Heutzutage wird beinahe jeder Dritte über 80 zum Pflegefall. Fast jede zweite Frau und jeder dritte Mann muss damit rechnen, im Alter dement und zwangsläufig pflegebedürftig zu werden.

Dabei entstehen schnell hohe Kosten, von denen die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Bruchteil abdeckt. Die tatsächlichen Kosten für professionelle Pflege zuhause oder in einer Institution belaufen sich jedoch bei Pflegestufe III auf derzeit monatlich ca. 3.700 Euro. So entsteht eine Lücke von mindestens 2.200 Euro monatlich, die Sie aus eigenen Mitteln bestreiten müssen. Reichen die nicht aus, greift der Staat auch auf die Reserven Ihrer Angehörigen zurück. Bei einer Pflegedauer von durchschnittlich sechs Jahren müssten Sie folglich fast 160.000 Euro aus Ihren privaten bzw. familiären Ressourcen einsetzen.

Eine finanzielle Belastung, der Sie mit dem innovativen Vermögensschutz Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz rechtzeitig einen Riegel vorschieben.

Sie können innerhalb von mindestens zehn Jahren Ihren Anspruch auf eine lebenslange Pflegerente erwerben. Während dieser „Aufbauphase“ wird zwar keine Pflegerente gezahlt, aber der Pflegefall ist versichert und Sie erhalten Ihre Pflegerente selbstverständlich nach Ablauf der Aufbauphase. Diesen Schutz können Sie ohne Risikoprüfung abschließen. Es genügt eine Gesundheitserklärung.

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Die Pflegerente mit "Geld-zurück-Garantie"

Normalerweise sieht man von den eingezahlten Beiträgen keinen Cent wieder. Anders bei Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz. Stirbt der Versicherte nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit, erhalten die Erben je 90 % der eingezahlten Beiträge und der angefallenen Überschüsse zurück, abzüglich der bis dahin ausgezahlten tariflichen Pflegerente. Verstirbt der Versicherte ohne pflegebedürftig geworden zu sein, so werden ebenfalls 90 % der eingezahlten Beiträge und Überschüsse zurückerstattet. Was nicht für Pflegeleistungen eingesetzt wird, fließt also zurück an Ihre Erben.

Ein weiterer taktischer Vorteil ist die Swiss Life Entnahme-Option. Solange Sie noch kein Pflegefall sind, haben Sie jederzeit Zugriff auf den Rückkaufswert Ihres Vertrages, den Sie anderweitig einsetzen können. Eine Flexibilität, die Ihnen beispielsweise kein Krankenversicherer bietet.

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Die beste Rückendeckung

Es gibt eine ganze Reihe von privaten Pflegeversicherungen am Markt. Angeboten werden z. B. Pflegekostenversicherungen. Die Nachteile: Nur nachgewiesene Pflegekosten werden ersetzt, die häusliche Versorgung durch Verwandte wird nicht honoriert. Außerdem fehlt eine Garantie für langfristig stabile Beiträge.

Des Weiteren gibt es Pflegetagegeldversicherungen, die zwar häusliche Leistungen anerkennen, aber beispielsweise bei Demenz nicht zahlen.

Die private Pflegerente Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz leistet auch bei Demenz, garantiert Ihnen Beitragsstabilität und im Pflegefall eine Rente, über die Sie frei verfügen können. Diese innovative Zukunftsvorsorge ermöglicht Ihnen, Ihr Geld sinnvoll zu investieren, um das familiäre Vermögen zu schützen, ja sogar durch Sparen zu vermehren und im gleichen Atemzug das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzudecken.

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Die Leistungen

Diese finanziellen Vorteile genießen Sie:

  • „Geld-zurück-Garantie“
  • Entnahme-Option
  • Sofortzahlung von sechs Monats-Pflegerenten als Einmalzahlung (optional) - erleichtert die häusliche Pflege und gibt Ihnen mehr finanziellen Spielraum
  • Anpassungsoptionen bei bestimmten Ereignissen - vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit können Sie Ihren Versicherungsschutz und die versicherte Pflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen, wenn folgende Ereignisse anfallen: Änderung der Pflegestufen nach SGB XI, Änderung der Bonusrenten

Diese Leistungsvorteile haben Sie bei Pflegebedürftigkeit:

  • Sofortiger, lebenslanger Versicherungsschutz ohne Karenz- bzw. Wartezeiten
  • Differenziertere Einstufung: Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird nicht nur nach der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellten Pflegebedürftigkeit anhand der gesetzlicher Definition (SGB XI) vorgenommen, sondern auch nach dem Punktesystem ADL (Activities of Daily Living ). Daher kann sie auch von Ärzten festgestellt werden
  • Pflegebedürftigkeit in Folge von Demenz ist versichert
  • Weltweiter Versicherungsschutz - die Pflegebedürftigkeit kann auf der ganzen Welt eintreten
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Komfort oder Premium

Je nachdem, wie viel Pflegerente Sie im Pflegefall beziehen wollen, können Sie zwischen zwei Leistungsformen wählen: Komfort und Premium.

Die Komfort-Rentenhöhe in den Pflegestufen:

  • PS I      25 %
  • PS II     50 %
  • PS III    100 %

Die Premium-Rente in den Pflegestufen:

  • PS I      50 %
  • PS II     75 %
  • PS III    100 %