Mit dem privaten Erwerbsminderungsschutz des Versorgungswerks MetallRente ergänzen Sie die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente bedarfsgerecht und sichern so den Wert Ihrer Arbeitskraft finanziell ab. MetallErwerbsminderungsschutz ist eine der ersten Versicherungen auf dem deutschen Markt, die über die gleichen Leistungsmerkmale wie die gesetzliche Rentenversicherung verfügen – also analog zur staatlichen Versorgung bei teilweiser und voller Erwerbsminderung sowie bei verschlossenem Arbeitsmarkt leisten.

Das Wichtigste in Kürze
MetallErwerbsminderungsschutz

  • Die MetallErwerbsminderungsschutz ist eine clevere und kostengünstige Alternative, wenn die klassische Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung nicht infrage kommen, und für alle geeignet, die beruflich überwiegend körperlich oder handwerklich arbeiten.
  • Dabei profitieren Angestellte folgender Branchen und deren Angehörige von attraktiven Großkundenkonditionen:  Metall, IT, Elektro, Textil, Stahl, Holz, Bekleidung und Kunststoff. Ebenso für Selbstständige und Unternehmer/-innen geeignet. 
  • In Anlehnung an die gesetzliche Regelung kann Ihnen eine Erwerbsminderungsrente bei voller und auch bei teilweiser Erwerbsminderung ausgezahlt werden.
Junger Mann mit Blick in die Kamera in einer Werkstatt
Junger Mann mit Blick in die Kamera in einer Werkstatt

Leistungsumfang
Das bietet Ihnen der MetallErwerbsminderungsschutz

Ihre Vorteile: 

Die Zahlung einer vollen Erwerbsminderungsrente ist – wenn Ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist – ein echter Mehrwert.

Sind Sie selbst über das Versorgungswerk abgesichert, können auch Ihr/-e Ehepartner/-in, Lebensgefährte/-in und Ihre Kinder versichert werden. Auch wenn Sie den Beruf oder die Branche wechseln, bleibt der Schutz bestehen.

Besondere Leistungen sind möglich: Zahlung einer Wiedereingliederungshilfe, optionaler Pflegebaustein mitversicherbar (Folgeschutz-Pflege (care-Option)), Beitragsreduzierung für bestimmte Zeiträume (Überbrückungsschutz (EMIprotect)).

✔ Günstige Beiträge: Auch beim Abschluss Ihres einzelnen Vertrags können Sie in der Regel von besonders günstigen Großkundenkonditionen des Versorgungswerks profitieren.

 ✔ Monatlich ab 10 Euro Beitrag möglich.

Wissenswertes
Was macht den MetallErwerbsminderungsschutz besonders?

Grafik zur Erklärung MetallRente.EMI
Grafik zur Erklärung MetallRente.EMI

Die Leistungen bei teilweiser Erwerbsminderung und bei verschlossenem Arbeitsmarkt machen das Angebot besonders attraktiv: 

Können Sie bis zu sechs Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie 50 % Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente. Kann Ihnen aber keine passende Teilzeitstelle angeboten werden, dann gilt Ihnen der Arbeitsmarkt als verschlossen und Sie bekommen sogar die volle Leistung.

Mit diesen beiden Vorteilen bietet der MetallErwerbsminderungsschutz einen echten Mehrwert, denn dadurch lässt sich sinnvoll auf die staatliche Versorgung aufbauen. Bei voller Erwerbsminderung erhalten Sie – wie in der gesetzlichen Regelung auch – Ihre monatlich vereinbarte volle Erwerbsminderungsrente. 

Gute Gründe für den MetallErwerbsminderungsschutz 

Finanzstark und solide

Die Leistungen von Swiss Life sind sicher. Dafür sorgen neben unserer ausgezeichneten Finanzkraft, ein strenges Risikomanagement und nachhaltig solide Bilanzen.

Ausgezeichneter Schutz

Mit über 125 Jahren Erfahrung ist Swiss Life Deutschlands Komplettanbieterin, wenn es um Arbeitskraftabsicherung geht – für jede Biografie und für jeden Beruf. Das ist der Anspruch, den wir mit mehrfach ausgezeichneter Qualität und einer hohen Leistungsquote erfüllen.

Individuelle Beratung

Profitieren Sie von einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis bei dem MetallErwerbsminderungsschutz. Dabei beraten wir Sie so, wie Sie es wünschen: persönlich, telefonisch, online oder per E-Mail.


Tarifdetails
MetallErwerbsminderungsschutz

Leistungen MetallErwerbsminderungsschutz Basis  MetallErwerbsminderungsschutz Flex
Eintrittsalter eintrittsalter 15 bis 55 Jahre 15 bis 55 Jahre
Maximale Vertragslaufzeit Bis zum 67. Lebensjahr Bis zum 67. Lebensjahr
Vereinfachte Gesundheitsprüfung vereinfachte-gesundheitspruefung
Monatliche Rente bei Erwerbsminderung monatlich

Vorläufiger Versicherungsschutz vorlaeufiger-schutz
Welt­weiter Versi­che­rungs­schutz weltweit-emi
Flexible Beitragszahlung flexible-beitragszahlung-emi
Wiedereingliederungshilfe wiedereingliederungshilfe
Erhöhungsmöglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung (Nachversicherungsgarantie) nachversicherungsgarantie
Optionaler Schutz:     
Folgeschutz-Pflege (care-Option) care-option-emi

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Junger Dachdecker mit Blick in die Kamera
Junger Dachdecker mit Blick in die Kamera

Leistungsfall
Darum ist der MetallErwerbsminderungsschutz wichtig 

Kopfverletzung: Ralf Mertens, Dachdecker, 31 Jahre, mtl. Rente 700 Euro

Herr Mertens sichert sich budgetbedingt mit dem MetallErwerbsminderungsschutz (Monatsrente 700 Euro) ab. Vier Jahre später verliert er aufgrund einer schweren Kopfverletzung nach einem Sturz vom Dach sein Sehvermögen und ist voll erwerbsgemindert.

Der MetallErwerbsminderungsschutz leistet die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 700 Euro monatlich. Auch die gesetzliche Rentenversicherung leistet die volle Erwerbsminderungsrente: 700 Euro monatlich. Herr Mertens kann seinen Einkommensverlust damit voll ausgleichen.

Wer steht hinter dem Versorgungswerk MetallRente?

MetallRente wurde 2001 als gemeinsames Versorgungswerk von IG Metall und Gesamtmetall ins Leben gerufen und ist heute das größte branchenübergreifende Versorgungswerk in Deutschland. Hinter dem Angebot der MetallRente steht ein Verbund führender Versicherungsunternehmen, die gemeinsam für die Versorgungsleistung eintreten: Swiss Life, Allianz, Versicherungskammer, ERGO und R+V. Damit werden etwaige Risiken auf mehrere starke Schultern verteilt und gebündelte Stabilität gewährleistet.

Logo MetallRente
Logo MetallRente

Häufige Fragen

Die gesetzliche Regelung unterscheidet zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Sie gelten als voll erwerbsgemindert, wenn Sie pro Tag nur noch weniger als drei Stunden arbeiten können – egal in welchem Beruf. Wenn Sie maximal zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten können, gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert. Der MetallErwerbsminderungsschutz orientiert sich an dieser Regelung.

Personen, die zwischen 15 und 55 Jahre alt und in den Branchen Bekleidung & Textil, Elektro, Holz, IT, Kunststoff, Metall und Stahl tätig sind. Auch deren Familien können den Schutz abschließen.

Mit MetallErwerbsminderungsschutz Basis können Sie 300 Euro Erwerbsminderungsrente im Monat absichern und das mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Dieses Tarifmodell ist die Basisergänzung zur staatlichen Erwerbsminderungsrente. Mehr bekommen Sie mit MetallErwerbsminderungsschutz Flex: Hier können Sie höhere Renten bis zu 2.500 Euro im Monat absichern, wenn Sie die regulären Gesundheitsfragen beantworten.

Wenn Sie sich unabhängig von Ihrem Beruf finanziell für den Fall der Erwerbsminderung absichern und sich gleichzeitig die Vorteile eines Branchenversorgungswerks sichern möchten.

Die Wiedereingliederungshilfe ist ein fester Bestandteil dieser Absicherung. Wenn Ihre Erwerbsminderung aufgrund neu erworbener beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten endet, wird Ihnen bei dem MetallErwerbsminderungsschutz einmalig ein Betrag in Höhe von sechs Monatsrenten (maximal 12.000 Euro) ausgezahlt.

Der Überbrückungsschutz (EMIprotect) ist ein weiterer fester Bestandteil der Absicherung. Bei Arbeitslosigkeit, Weiterbildung in Vollzeit (z. B. Meisterschule) und im Rahmen der Eltern- oder Kindererziehungszeit haben Sie die Möglichkeit, Ihren Beitrag auf 5 Euro pro Monat zu reduzieren. Das gilt für mindestens sechs und längstens 36 Monate. Der Zeitraum der Beitragsreduktion heißt Überbrückungsschutz (EMIprotect). Werden Sie in dieser Zeit erwerbsgemindert, erhalten Sie 70 % Ihrer Erwerbsminderungsrente.

Der Folgeschutz-Pflege (care-Option) ist ein Zusatzbaustein, den Sie abschließen können. Er greift, wenn Sie zum Ende Ihrer Versicherungsdauer (z. B. mit 67 Jahren) eine Erwerbsminderungsrente beziehen und gleichzeitig pflegebedürftig sind (ab Pflegegrad 2). In diesem Fall endet die Rentenzahlung nicht mit dem Ablauf der Versicherungsdauer, sondern die vereinbarte Leistung wird Ihnen solange Sie pflegebedürftig sind – in der Regel lebenslang –, weiter gezahlt.

   

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Junger Mann im blauen Hemd und verschränkten Armen blickt in die Kamera

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© Foto im Header: Werner Bachmeier, MetallRente GmbH