Swiss Life Service-Center
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Beiträge
Wie setzen sich die Beiträge bei einer kapitalbildenen Lebensversicherung zusammen?
Der Beitrag bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung gliedert sich in einen Risiko-, Kosten- und Sparanteil. Kosten für die Versicherung fallen für die Verwaltung und für den Abschluss der Versicherung an und werden mit dem Beitrag verrechnet.
Ich kann meine Beiträge nicht mehr bezahlen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Wir erstellen für Sie gerne einen individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Änderungsvorschlag. Bitte setzen Sie sich für eine Beratung mit uns oder Ihrem Betreuer in Verbindung. Vielen Dank.
Was ist eine Beitragsreduktion?
Bei einer Beitragsreduktion werden die zu zahlenden Beiträge reduziert. Die Beitragshöhe kann nur so weit reduziert werden, dass die tariflich festgelegte Mindest-Versicherungssumme und der Mindest-Beitrag nicht unterschritten werden.
Bescheinigung für das Finanzamt
Ich benötige für das Finanzamt eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge für meine Steuererklärung. Wie kann ich diese anfordern?
Bitte klicken Sie hier. Wir leiten Sie zur Anforderungsformular weiter.
Dynamik
Ich habe das Schreiben zur Dynamikerhöhung erhalten. Was ist die Dynamik? Wie kann ich der Dynamik widersprechen? In welchem Rhythmus muss ich die Dynamik annehmen, damit ich diese nicht verliere? Welche Frist ist für den Widerspruch einzuhalten? Bekomme ich eine Bestätigung?
Die Dynamik ist eine Erhöhung Ihrer Versicherung mit dem Ziel, Ihre Versicherungsleistung/en an die Inflation bzw. Ihre gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Sie können der Dynamik schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder über unser Onlineformular) widersprechen. Der Dynamik können Sie zweimal hintereinander widersprechen, ohne die Möglichkeit auf die Anpassung zu verlieren. Beim dritten Widerspruch in Folge, entfällt Ihre Möglichkeit auf Anpassung der Dynamik. Ihren Widerspruch können Sie bis zum Ende des Monats in dem die Dynamik wirksam wird einreichen. Ist Ihre Hauptfälligkeit und Dynamikstichtag zum Beispiel der 01.01., können Sie Ihren Widerspruch bis einschließlich 31.01. einreichen. Sie erhalten keine automatische Bestätigung des Widerspruchs, da Sie die Änderung Ihrer Abbuchung bzw. Rechnung entnehmen können und Sie weiterhin mit Ihren "alten" Versicherungssummen versichert sind. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Berater oder unserem Kundenservice in Verbindung.

