Swiss Life Pensionsfonds AG
Pensionszusagen lohnsteuerfrei übertragen.
Viele Unternehmen nutzen traditionell Pensionszusagen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung. Für diese Pensionsverpflichtungen werden in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet. Früher verfolgten die Firmen mit der Erteilung von Versorgungsversprechen Innenfinanzierungseffekte. Dadurch stehen heute nur etwa einem Drittel aller Pensionszusagen zweckgebundene Vermögensmittel wie Rückdeckungsversicherungen gegenüber.
Heute geht die Entwicklung in eine neue Richtung: Unabhängig von der Art der Finanzierung möchte man die Bilanz von Pensionsrückstellungen befreien und die Verpflichtungen planmäßig ausfinanzieren.
Das Funktionsprinzip
Über den Pensionsfonds entsteht die Möglichkeit, Pensionszusagen lohnsteuerfrei zu übertragen (nach § 3 Nr. 66 EStG). Die Anwartschaften, die ein Mitarbeiter bereits erworben hat (Past Service), finanzieren Sie per Einmalbeitrag an die Swiss Life Pensionsfonds AG.
Zukünftige Anwartschaften (Future Service) hingegen finanzieren Sie mit Hilfe laufender Beiträge. Es empfiehlt sich eine Finanzierung über die Swiss Life Unterstützungskasse. Hier ist die Höhe der Beiträge nicht begrenzt, wie es bei einer direkten Finanzierung über den Pensionsfonds der Fall wäre. Ihre Mitarbeiter können weiterhin im Rahmen der geförderten Beiträge per Entgeltumwandlung vorsorgen (nach § 3 Nr. 63 EStG). Die Höhe der steuerlich geförderten Beiträge wird nicht durch Ihre Arbeitgeberbeiträge reduziert.
Die Vorteile
- Der Pensionsfonds steht jedem Unternehmen unabhängig von der Branche offen.
- Pensionszusagen werden lohnsteuerfrei auf den Pensionsfonds übertragen.
- Die nach § 6a EStG gebildete Pensionsrückstellung für die Direktzusage löst das Unternehmen nach der Übertragung auf.
- Der Einmalbeitrag in Höhe der aufgelösten Pensionsrückstellung kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Einen höheren Betrag verteilt man auf die Betriebsausgaben der folgenden zehn Jahre.
Die drei Varianten zur Berechnung des Einmalbeitrags
- Sicherheitsorientierter Ansatz: Der Einmalbeitrag wird auf Grundlage einer garantierten Rente berechnet, die über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert wird. Überschüsse des Pensionsfonds fließen an Ihr Unternehmen zurück. Alternativ erhöhen Sie die Pensionszusagen. Eine eventuelle Nachfinanzierung ist bei dieser Variante von vornherein ausgeschlossen.
- Wachstumsorientierter Ansatz: Hier geht man davon aus, dass die Rückdeckungsversicherung bestimmte Überschüsse erwirtschaftet. Diese prognostizierte Überschussbeteiligung wird bei der Berechnung mit einkalkuliert. Dadurch ist der Einmalbeitrag geringer als beim sicherheitsorientierten Ansatz. Die Swiss Life Pensionsfonds AG überprüft die Entwicklung der Anlage regelmäßig, um die Finanzierung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns zu gewährleisten.
- Renditeorientierter Ansatz: Die Höhe des Einmalbeitrags errechnet sich auf Basis eines realistisch zu erwartenden Zinses sowie einer wahrscheinlichen Lebenserwartung. Die Swiss Life Pensionsfonds AG übernimmt bereits erworbene Versorgungsansprüche (Past Service) gegen Zahlung eines Einmalbeitrags. Dieser wird am Kapitalmarkt angelegt. Während der Ansparphase werden die Chancen des Kapitalmarkts durch eine renditeorientierte Anlage genutzt. In der Rentenphase wird die regelmäßige Auszahlung der Bezüge durch eine Umschichtung in konservative Anlagen garantiert.
Sollten Zinshöhe oder Lebenserwartung nicht den Annahmen entsprechen, sind die eventuell fehlenden Beträge in der Rentenphase von Ihrem Unternehmen nachzuzahlen. Erzielt die Kapitalanlage hingegen höhere Erträge als erwartet, fließen die Überschüsse an Ihr Unternehmen.
Um eine höhere Kalkulationssicherheit für Ihr Unternehmen zu erzielen, werden die Risiken Berufsunfähigkeit und Todesfall bis zum Rentenalter mit einer Rückversicherung abgesichert.

