Altersteilzeit

Zeitwertguthaben für den Fall der Insolvenz absichern

Viele Arbeitnehmer möchten vorzeitig in den Ruhestand treten und entscheiden sich daher für eine Altersteilzeit. Sie als Arbeitgeber müssen Wertguthaben, die während einer Altersteilzeit anfallen, gegen eine mögliche Insolvenz sichern. Swiss Life bietet Ihnen hierfür attraktive Lösungen an.

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Das "Blockmodell"

Der Mitarbeiter entscheidet sich in der Regel für das sogenannte Blockmodell. Hierbei wird während der ersten Hälfte seiner Altersteilzeit (Aktivphase) weiterhin Vollzeit gearbeitet. In der zweiten Hälfte (Passivphase) ist der Mitarbeiter von seiner Tätigkeit freigestellt und kann so früher in den Ruhestand wechseln. Während der gesamten Altersteilzeit erhält er die Hälfte seines bisherigen Gehalts sowie einen gesetzlichen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 %. Je nach Tarifvertrag kommt außerdem ein Arbeitgeberzuschuss hinzu.

Während der Arbeitsphase baut der Mitarbeiter beim Blockmodell ein Zeitwertguthaben auf, welches halb so hoch ist wie seine Regelbezüge. Hinzu kommt der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Dieses Guthaben muss laut Gesetz gegen Insolvenz geschützt werden. Hierfür bietet Swiss Life zwei Garantiemodelle an.

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Die Garantiemodelle

Zwei Modelle und ein Ziel

Swiss Life bietet zwei Garantiemodelle an, die ein Zeitwertguthaben mit garantierten 1,75 % jährlich verzinsen. Hinzu kommt ein variabler Überschussanteil.

Modell 1
Das erste Modell ist speziell für Großunternehmen geeignet. Der Arbeitgeber schließt für jedes Jahr der Aktivphase seines Mitarbeiters eine separate Rückdeckungsversicherung ab. Da sich die Altersteilzeit auf maximal sechs Jahre erstreckt, sind bis zu drei Versicherungspolicen notwendig. Die Policen besparen Sie per Einmalbeitrag.

Modell 2
Beim zweiten Modell wird ein Versicherungsvertrag während der Arbeitsphase bespart und zu Beginn der Freizeitphase beitragsfrei gestellt. Die Beiträge werden während der Aktivphase monatlich oder jährlich geleistet. Zahlen Sie die Beiträge monatlich, ist ein Ratenzuschlag in Höhe von 2,5 % fällig.

Swiss Life bietet Ihnen hier mehr als die reine Insolvenzsicherung. Für Zeitwertguthaben müssen Sie als Arbeitgeber Pensionsrückstellungen bilden. Die notwendigen Bilanzgutachten erstellt auf Wunsch unser Tochterunternehmen Schweizer Leben PensionsManagement GmbH (SLPM).

Die Vorteile

  • Einfache Lösung für die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Insolvenzsicherung von Zeitwertguthaben
  • Garantierte Verzinsung von 1,75 % zuzüglich einer variablen Überschussbeteiligung
  • Auslagerung der Risiken des Kapitalmarkts
  • Beitragsrückerstattung im Todesfall