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Für Ihre Mitarbeiter ein Recht – für Ihr Unternehmen eine Chance. Binden Sie Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen und sparen Sie gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge ein. Laut Gesetz haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Als Arbeitgeber können Sie festlegen, auf welche Weise die Entgeltumwandlung erfolgt. Grundsätzlich bieten sich Ihnen fünf verschiedene Durchführungswege an. Zwei dieser Wege eignen sich besonders für die Entgeltumwandlung: die Direktversicherung sowie die Pensionskasse. Swiss Life berät Sie dabei als kompetenter Partner.
Im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte brauchen Unternehmen gute Ausgangspositionen. Machen Sie sich als Unternehmen noch attraktiver für Bewerber und Mitarbeiter. Nutzen Sie die Mitarbeiterbindungskraft einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung. Von einem Beitrag zur Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter profitiert auch Ihr Unternehmen.
Wer viel leistet, darf auch viel erwarten. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung trifft das für die meisten Führungskräfte leider nicht zu. Mit steigendem Einkommen klafft die Rentenlücke immer weiter auseinander. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente reichen nicht für den gewohnten Lebensstandard. Mit ganzheitlichen Lösungen von Swiss Life bieten wir Ihnen überzeugende Argumente für Sie und Ihre Führungskräfte.
In vielen Fällen können Sie und Ihr Unternehmen flexibler agieren, wenn die Pensionszusagen ausgelagert sind. Beispielsweise verbessert die damit verbundene Erhöhung der Eigenkapitalquote das Rating im Wettbewerb und erleichtert die Kreditaufnahme bei Banken. Gleichzeitig entkoppelt es das Schicksal des Unternehmens von der Finanzierung der Pensionszusagen. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, Pensionszusagen aus Ihrem Unternehmen auszulagern. Holen Sie sich für diese Übertragung, einen der besten und zuverlässigsten Partner am Markt, der alle drei Varianten anbietet.
Pensionszusagen verhindern oft die einfache Auflösung eines Unternehmens. Gerade wenn beispielsweise die Nachfolge nicht geregelt werden kann oder man keine Zukunft mehr für das Unternehmen sieht. In diesem Fall hilft Swiss Life mit einer Liquidationsversicherung, bei der Sie einfach die Pensionszusagen übertragen. Damit haben Sie wieder finanziellen Spielraum und die Versorgung Ihrer Mitarbeiter ist weiterhin gewährleistet. Swiss Life unterstützt Sie während des gesamten Ablaufs – vom Vertragsvorschlag bis hin zur Rentenverwaltung.
mehr zur Unternehmensliquidation
Manch einer Ihrer Mitarbeiter entscheidet sich dafür, früher in den Ruhestand zu gehen und nutzt das Instrument der Altersteilzeit. Für das Unternehmen bedeutet das: Die Wertguthaben, welche Ihre Mitarbeiter während der Aktivphase der Altersteilzeit ansammeln, müssen gegen eine eventuelle Insolvenz abgesichert sein. Swiss Life hat Lösungen entwickelt, die für das Unternehmen attraktiv sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
mehr zur Altersteilzeit
Flexibilität ist heute für Unternehmen überlebenswichtig, gerade beim Thema Arbeitszeit. Mit einem Zeitwertkonto bieten Sie eine Antwort auf brennende Fragen der modernen Arbeitswelt. Wie geht man beispielsweise mit Überstunden um, damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren? Auch die Problematiken der Altersteilzeit bekommen Sie mit Zeitwertkonten effektiv in den Griff. Swiss Life führt für Ihre Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto auf Basis von Geld oder Zeit, wobei eingebrachte Zeit in einen Geldwert umgerechnet wird. Daher ist das Zweitwertkonto für Sie jederzeit kalkulierbar.
mehr zu Zeitwertkonten

